Lillie hilft

Informationen zur Datenlöschung

Auf dieser Seite wird beschrieben, wie Nutzer die Löschung ihrer durch Lillie erfassten Daten anfordern können und welche Schritte im Anschluss erfolgen.

1. So kann eine Löschung angefordert werden

Eine Löschung von Chatverläufen, hochgeladenen Fotos, Videos, Sprachaufnahmen und strukturierten Lillie-Daten kann jederzeit über den Kontaktweg angefordert werden, über den die Anfrage gestellt wurde. Das gilt insbesondere für den Lillie-Chat, Roomtour-Links, WhatsApp-Nachrichten oder den direkten Kontakt mit dem beteiligten Umzugsunternehmen.

Damit eine Löschung eindeutig zugeordnet werden kann, sollte die betroffene Person möglichst die verwendete Telefonnummer, E-Mail-Adresse, den Namen sowie – falls vorhanden – eine zugehörige Angebots- oder Vorgangsnummer angeben.

2. Was bei einer Löschung entfernt wird

Im Rahmen einer erfolgreichen Löschanfrage werden die zugehörigen Lillie-Sitzungen, Nachrichten, hochgeladenen Medien und daraus abgeleiteten strukturierten Notizen entfernt oder dauerhaft anonymisiert, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Wenn Daten bereits manuell in ein internes Verwaltungs- oder Angebotssystem übernommen wurden, wird die Anfrage zusätzlich an die zuständige Fachstelle des jeweiligen Unternehmens weitergegeben, damit dort geprüft werden kann, welche Daten gelöscht werden dürfen und welche noch aufbewahrt werden müssen.

3. Gesetzliche Ausnahmen

Eine sofortige vollständige Löschung ist nicht möglich, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten, handels- oder steuerrechtliche Vorgaben oder überwiegende berechtigte Interessen entgegenstehen. Das betrifft zum Beispiel bereits bestätigte Vertragsunterlagen, Rechnungsdaten oder dokumentationspflichtige Geschäftsvorfälle.

In solchen Fällen werden die betroffenen Daten bis zum Ablauf der jeweiligen Frist gesperrt oder nur noch für die gesetzlich erforderlichen Zwecke vorgehalten.

4. Bearbeitungsfrist

Löschanfragen werden unverzüglich geprüft und grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Fristen nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO beantwortet. Wenn zusätzliche Informationen zur eindeutigen Identifizierung erforderlich sind, kann eine Rückfrage notwendig sein.

Sobald die Anfrage bearbeitet wurde, erfolgt eine Rückmeldung über den genutzten Kontaktweg, sofern dies technisch möglich ist und keine Sicherheitsgründe entgegenstehen.